Wie kann ich eine Bar, Foodtruck oder Verkaufstand anmelden?
Grundsätzlich sind in der abgesperrten Zone Bewilligungen nur in Ausnahmefällen möglich.
- Clique, Verein , Restaurant oder Geschäft in Langenthal ansässig
- Traditionell platzierte Vereine oder Gewerbebetreibende
- Geschäften steht es frei bei der Stadt eine Bewilligung zu beantragen
- Rückfrage bei der LFG empfohlen anschliessend ist standardmässig eine Bewilligung ist bei der Stadt einzuholen
- Die Vorschriften bezüglich Mehrweggeschirr sind einzuhalten
Mehrweggeschirr
Gemäss Aussage vom Regierungsstadthalteramt Oberaargau kommt für die kommende Fasnacht nur Mehrweggeschirr in Frage.
Voraussichtlich tritt im Januar 2023 eine neue Weisung in Kraft, in der die Verwendung von kompostierbarem Geschirr verboten wird.
Ihr findet alle Informationen zum Mehrweggeschirr auf dem Merkblatt im Anhang.
Wir möchten euch darauf aufmerksam machen, dass beim Einreichen der Gesuche folgendes beachtet werden muss:
- Füllt unbedingt das neue Formular aus, welches sich im Anhang befindet ("alte" Formulare können nicht akzeptiert werden, da ansonsten zur Bearbeitung wichtige Informationen fehlen)
- Das Gesuch muss vollständig ausgefüllt sein (inkl. Datum und Zeit etc.)
- Legt bei Einreichung des Gesuches alle Beilagen (Fragebogen, Getränkekarte, Jugendschutzkonzept etc.) bei.
- Prüfung der Getränkekarte in Bezug auf den "Sirupartikel": Gemäss Art. 28,GGG (Gastgewerbegesetz Kanton Bern), haben Gastgewerbebetriebe mit Alkoholausschank mindestens drei alkoholfreie Getränke billiger anzubieten als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichenMenge. Es müssen drei konkrete, alkoholfreie Getränke auf der Getränkekarte aufgeführt sein ( Angaben wie zum Beispiel "diverses Mineral" kann nicht akzeptiert werden und erfüllt die Vorschriften nicht)
Alle erforderlichen Unterlagen (Fragebogen der Stadt Langenthal, Beilage zum Gesuch, Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung, Jugendschutzkonzept, Getränkekarte) müssen bis spätestens Freitag, 23. Dezember 2022 vollständig ans Amt für öffentliche Sicherheit, Polizeiinspektorat, Jurastrasse 22, 4900 Langenthal, (
Die Mehrweg-Pflicht verpflichtet Veranstaldende von Food- und Getränkeständen, ihre Ess- und Trinkwaren in Mehrweggebinden gegen Pfand abzugeben. Teller, Besteck und Becher sollen so von den Besucherinnen und Besuchern zurückgebracht werden. Diese Regelung reduziert die Abfallmenge und den Reinigungsaufwand massiv. Nicht zuletzt wirkt sie sich positiv auf das Image der Veranstaltung aus.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der Broschüre «Feste ohne Reste» (PDF, 2.1 MB). Weiter finden Sie hier ein Raster zur Erstellung eines Abfallkonzepts (PDF, 217.6 KB). Auskünfte und Beratung erhalten Sie unter der Nummer +41 31 321 79 71. Die IG Veranstaltungen stellt Veranstaltenden fertig gestaletet Plakate für die Signalisation (PDF, 50.4 KB) der Eventstände zur Verfügung.
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Lieferanten
Verschiedene Lieferanten in der Schweiz empfehlen sich für den Bezug von Mehrweggeschirr (aus Kunststoff):
Swiss Cup Service GmbH
Schulhausstrasse 5a
3800 Interlaken
+41 33 822 05 04
www.swisscupservice.ch
Cygnet GmbH
/ Hauptsitz
Wisental
9203 Niederwil
+41 71 393 12 90
Cygnet GmbH
/ Niederlassung
Route de Bulle 41
1696 Vuisternens-en-Ogoz
+41 26 437 12 90
www.cupandmore.ch
Cup Systems AG
Tramstrasse 66
4142 Münchenstein
+41 61 333 13 60
www.cupsys.ch
Fotra GmbH I Catering & Events
Niklaus-Wengi-Str. 36
CH-2540 Grenchen
032 654 60 70
www.fotra.ch