Wie kann ich eine Bar, Foodtruck oder Verkaufstand anmelden?
Grundsätzlich sind in der abgesperrten Zone Bewilligungen nur mit Freigabe der LFG möglich.
- Clique, Verein , Restaurant oder Geschäft in Langenthal ansässig
- Traditionell platzierte Vereine oder Gewerbebetreibende
- Geschäften steht es frei bei der Stadt eine Bewilligung zu beantragen
- Rückfrage bei der LFG , anschliessend ist standardmässig eine Bewilligung ist bei der Stadt einzuholen
- Gesuch gastgewerbliche Einzelbewilligung -> NEU ab 2.5.24 DIGITAL
Mit dem BE-Login können Sie die Angaben online erfassen, die Unterlagen hochladen und das Gesuch direkt online einreichen.
Falls Ihnen beim Ausfüllen Angaben fehlen, können Sie das Gesuch jederzeit zwischenspeichern und auch für die kommenden Jahre als Vorlage nutzen. - Fragebogen Gesuch gastgewerbliche Einzelbewilligung
- Jugendschutzkonzept Muster
- Gesuch gastgewerbliche Einzelbewilligung -> NEU ab 2.5.24 DIGITAL
- Die Vorschriften bezüglich Mehrweggeschirr sind einzuhalten
Mehrweggeschirr
Da einige Cliquen bereits eigenes Mehrwegbecher angeschafft haben, werden wie dies nicht zentral beschaffen.
Ihr findet alle Informationen zum Mehrweggeschirr auf dem Merkblatt im Anhang.
Wir möchten euch darauf aufmerksam machen, dass beim Einreichen der Gesuche folgendes beachtet werden muss:
- Füllt unbedingt das neue Formular aus, welches sich im Anhang befindet ("alte" Formulare können nicht akzeptiert werden, da ansonsten zur Bearbeitung wichtige Informationen fehlen)
- Das Gesuch muss vollständig ausgefüllt sein (inkl. Datum und Zeit etc.)
- Legt bei Einreichung des Gesuches alle Beilagen (Fragebogen, Getränkekarte, Jugendschutzkonzept etc.) bei.
- Prüfung der Getränkekarte in Bezug auf den "Sirupartikel": Gemäss Art. 28,GGG (Gastgewerbegesetz Kanton Bern), haben Gastgewerbebetriebe mit Alkoholausschank mindestens drei alkoholfreie Getränke billiger anzubieten als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichenMenge. Es müssen drei konkrete, alkoholfreie Getränke auf der Getränkekarte aufgeführt sein ( Angaben wie zum Beispiel "diverses Mineral" kann nicht akzeptiert werden und erfüllt die Vorschriften nicht)
- Beachtet, dass ihr von der Stadt für die Bewilligung die Kosten in Rechnung gestellt werden, in welcher auch die Infrastrukturkosten enthalten sind (Anteil Stromgebühren, WC-Anlagen, etc).
Alle erforderlichen Unterlagen (Fragebogen der Stadt Langenthal, Beilage zum Gesuch, Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung, Jugendschutzkonzept, Getränkekarte) müssen bis spätestens Freitag, 22. Dezember 2023 vollständig ans Amt für öffentliche Sicherheit, Polizeiinspektorat, Jurastrasse 22, 4900 Langenthal, (
Weitere Informationen dazu findent ihr in der Broschüre «Feste ohne Reste» (PDF, 2.1 MB). Weiter findet ihr hier ein Raster zur Erstellung eines Abfallkonzepts (PDF, 217.6 KB).
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Lieferanten
Verschiedene Lieferanten in der Schweiz empfehlen sich für den Bezug von Mehrweggeschirr (aus Kunststoff):
Swiss Cup Service GmbH
Schulhausstrasse 5a
3800 Interlaken
+41 33 822 05 04
www.swisscupservice.ch
Cygnet GmbH
/ Hauptsitz
Wisental
9203 Niederwil
+41 71 393 12 90
Cygnet GmbH
/ Niederlassung
Route de Bulle 41
1696 Vuisternens-en-Ogoz
+41 26 437 12 90
www.cupandmore.ch
Cup Systems AG
Tramstrasse 66
4142 Münchenstein
+41 61 333 13 60
www.cupsys.ch
Fotra GmbH I Catering & Events
Niklaus-Wengi-Str. 36
CH-2540 Grenchen
032 654 60 70
www.fotra.ch